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Kreis Kleve geht voran

Die Landesfachstelle Regenbogenfamilien NRW lädt familiennahe Fachkräfte  aus dem Kreis Kleve zu zwei Auftaktveranstaltungen „Ausbau und Stärkung von Angeboten für Regenbogenfamilien im Kreis Kleve“ ein.

Termine der Auftaktveranstaltungen im Kreis Kleve

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Schulung nördlicher Kreis Kleve:
wann: Montag, 12. Oktober 2026 von 9:30 – 16:30 Uhr
wo: Wasserburg Rindern, Kleve

Schulung südlicher Kreis Kleve:
wann: Dienstag, 13. Oktober 2026 von 9:30 – 16:30 Uhr
wo: Bürgerhaus Weeze

Inhalte, Ziele und Zielgruppen der Schulungen

Die Landesfachstelle Regenbogenfamilien NRW schult und sensibilisiert Mitarbeitende aus familiennahen Diensten, Verwaltung und Zivilgesellschaft, um Bedarfe von Regenbogenfamilien sichtbar zu machen, fachliche Kompetenzen zu stärken und konkrete Ansätze zur Weiterentwicklung der vorhandenen Angebotslandschaft zu erarbeiten.

Der Kreis Kleve ist Modell-Kreis dieses Vorhabens. Wir freuen uns, wenn möglichst viele Mitarbeitende aus dem nördlichen Kreis Kleve am 12. Oktober und aus dem südlichen Kreis Kleve am 13. Oktober teilnehmen.

Die Schulungen finden in Kooperation mit den Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Kleve statt.

Der Veranstaltungstag ist für alle Teilnehmenden kostenfrei (inklusive Verpflegung und Mittagessen).

Um Anmeldung bis zum 30. September 2026 per Mail an info@regenbogenfamilien.nrw wird gebeten.

Ihre Ansprechperson: Birgit Brockerhoff
Mail: info@regenbogenfamilien.nrw
Tel: 0155 65119287

NRW bekommt ein Antidiskriminierungsgesetz

Nordrhein-Westfalen hat ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verabschiedet. Es wurde am 16. Juli 2026 vom Landtag angenommen und tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Was bedeutet dies für Regenbogenfamilien in NRW?

Das Gesetz schützt vor Benachteiligung durch Landesbehörden und andere Stellen, die öffentliche Aufgaben des Landes wahrnehmen – etwa Bildungseinrichtungen, Sicherheitsbehörden und Einrichtungen des Gesundheitswesens. Regenbogenfamilien werden nicht ausdrücklich genannt, sind aber unter anderem durch den Schutz der sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität, Elternschaft und familiären Fürsorgeverantwortung erfasst.

Was verbessert sich?

  • Zwei Mütter, zwei Väter sowie trans*, inter* und nicht-binäre Eltern dürfen in Landeseinrichtungen nicht schlechter behandelt werden als Familien mit heterosexuellen Eltern. 

  • Benachteiligungen wegen sexueller Orientierung, Geschlecht, geschlechtlicher Identität oder Elternschaft sind verboten.

  • Auch mehrdimensionale und indirekte Diskriminierung wird berücksichtigt – zum Beispiel, wenn Formulare Regenbogenfamilien nicht angemessen abbilden.

  • Eine Landesantidiskriminierungsstelle und eine unabhängige Ombudsstelle sollen Betroffene beraten und bei Konflikten unterstützen.

  • Je nach Einzelfall können Betroffene die Beseitigung der Benachteiligung, die Behebung ihrer Folgen sowie Schadensersatz oder Entschädigung verlangen.

Wo bestehen Lücken?

Das LADG gilt grundsätzlich nicht für kommunale Stellen. Damit sind wichtige Anlaufstellen wie Jugendämter, kommunale Familienberatungen, Teile der Kindertagesbetreuung und kommunale Verwaltungen vom unmittelbaren Schutz ausgenommen.

Auch familienrechtliche Ungleichheiten löst das Gesetz nicht. Es verändert weder das Abstammungs- und Adoptionsrecht noch die Regelungen zur Geburtsurkunde oder zur automatischen rechtlichen Elternschaft nicht gebärender Elternteile. Dafür ist vor allem der Bund zuständig.

Fazit

Das LADG stärkt den Schutz von Regenbogenfamilien gegenüber Landesstellen deutlich. Für einen umfassenden Schutz im Alltag braucht es jedoch auch die Einbeziehung kommunaler Stellen und weitere Reformen des Familienrechts auf Bundesebene.

Du willst mehr erfahren? Dann lies unseren Text zum Antidiskriminierungsgesetz und seine Bedeutung für queere Familien.