Wahlprogramme 2025: Was steckt drin für Regenbogenfamilien?

Die Reform des Abstammungsrechtes ist im Herbst 2025 gescheitert durch das vorzeitige Ende der Ampel-Regierung. Für uns Regenbogenfamilien eine herbe Enttäuschung. Wir wollen wissen, was steht drin in den Wahlprogrammen zur anstehenden Bundestagwahl? Was wollen die einzelnen Parteien tun, um die rechtliche Diskriminierung und Ungleichbehandlung zu beenden? Sind ihnen queere Familien überhaupt eine Erwähnung wert? Und wenn ja, was genau wird versprochen?

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SPD

Wir wollen dafür sorgen, dass alle Diskriminierungen queerer Familien („Regenbogenfamilien“) im Familien- und Abstammungsrecht aufgehoben werden: Queere Familien sollen im Familien- und Abstammungsrecht vollständig gleichgestellt werden. (S. 42)

Bündnis 90/Die Grünen

Familie ist, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Das gilt auch für Regenbogenfamilien. Wir passen deshalb das Familienrecht an, beenden schnellstmöglich die Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht und berücksichtigen dabei die Elternschaft von trans*, inter* und nicht binären Menschen. Wir verbessern die rechtliche Situation von Familien mit mehr als zwei Eltern. Außerdem ermöglichen wir es Menschen, jenseits einer Ehe rechtlich verbindlich füreinander sorgen zu können. (S. 52)

CDU

Das Wahlprogramm der CDU/CSU benennt weder Regenbogenfamilien noch die Reform des Abstammungsrechtes. Unter der Überschrift „Ja zu Familie und Verantwortung“ nimmt die CDU/CSU Stellung zu „unterschiedlichen Lebensentwürfen“, dem Paragraphen 218, dem Kindeswohl und dem Selbstbestimmungsgesetz:

„Unterschiedliche Lebensentwürfe respektieren. Verantwortung und Vielfalt gehören für uns zusammen. Nicht nur in klassischen Familien, sondern auch in Patchwork- und Trennungsfamilien sowie bei Alleinerziehenden und in gleichgeschlechtlichen Beziehungen werden Werte gelebt, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind.“ (S. 60)

„Paragraf 218 bleibt. Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch bildet einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss ab, der das Selbstbestimmungs-recht der Frau und den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt. Zu dieser Rechtslage stehen wir.“ (S. 62)

„Kindeswohl schützen, Elternrechte stärken. Aus Gründen des Kindeswohls werden wir bei Partnerschaftsgewalt das Sorge- und Umgangsrecht des gewalttätigen Elternteils aus-schließen. Rechte des biologischen Vaters dürfen nicht durch Vereinbarung der Mutter mit Dritten ausgehebelt werden.“ (S.62.)

„Kinder- und Jugendschutz statt beliebiger Identitätspolitik. Das Selbstbestimmungsge-setz der Ampel erlaubt bei Kindern und Jugendlichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen auch ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidung zu ändern. Das lehnen wir entschieden ab. Gerade in der altersbedingt volatilen Lebensphase der Pubertät muss ausgeschlossen werden, dass Persönlichkeitszweifeln mit einem leicht-fertigen Geschlechtswechsel begegnet wird. Es braucht in jedem Fall unabhängige psychologische Gutachten. Operative Eingriffe vor der Volljährigkeit lehnen wir grundsätzlich ab.“ (S. 62)

„Kein leichtfertiger Geschlechtswechsel bei Erwachsenen. Der Wechsel des Geschlechtseintrags darf nicht der Beliebigkeit hingegeben werden. Auch gilt: Jeder geschlechtsangleichenden Operation muss eine ausführliche unabhängige Zweitberatung vorausgehen.“ (S.62)

FDP

„Wir fordern ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz. Dies soll die Legalisierung der Eizellspende sowie die Klarstellung, dass die Embryonenspende zulässig ist, beinhalten. Wir wollen außerdem die nicht-kommerzielle Leihmutterschaft ermöglichen mit einem klaren Rechtsrahmen und eine bessere finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen, unabhängig von Familienstand oder sexueller Orientierung. „

„Ein modernes Familienrecht soll den heute vielfältigen Familienkonstellationen gerecht werden, etwa indem wir Elternschaftsvereinbarungen gerade in Regenbogenfamilien vor der Empfängnis ermöglichen, das Abstammungsrecht modernisieren, auch unverheirateten Paaren Adoptionen erlauben und die Verantwortungsgemeinschaft gesetzlich verankern.“ (S. 32)

Die Linke

„Regenbogenfamilien müssen gleichgestellt werden. Das Abstammungsrecht muss reformiert werden, denn es diskriminiert queere Familien.“ (S. 48)

BSW

Das Wahlprogramm des Bündnisses Sarah Wagenknecht benennt weder Regenbogenfamilien noch die Reform des Abstammungsrechtes. Unter der Überschrift „Frauenrechte statt Gender-Ideologie“ nimmt das BSW Stellung zum Paragraphen 218 und dem Selbstbestimmungsgesetz:

„Die freie, selbstbestimmte Entscheidung über den eigenen Körper und darüber, ein Kind zu haben oder nicht, muss garantiert sein. Das BSW fordert die grundsätzliche Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur 12. Woche.“ (S.34)

„Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das einmal jährlich den Wechsel des Geschlechts ermöglicht, höhlt die Schutzrechte für Frauen aus. Wir lehnen dieses Gesetz ausdrücklich ab.“ (S.34)

AfD

Das Wahlprogramm der AfD benennt weder Regenbogenfamilien noch die Reform des Abstammungsrechtes. Stattdessen äußert sich die AfD in verschiedenen Kapiteln zu ihrem Familienbild, zum Familiensplitting, zu Maßnahmen zur „Geburtensteigerung“,  zum Paragraphen 218, zu Kinderrechten sowie zu Leihmutterschaft, zum Selbstbestimmungsgesetz und zu Trans*Rechten:

„Die Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kindern, ist die Keimzelle der Gesellschaft.“ (S. 144)

„Familien mit Kindern dürfen nicht schlechter gestellt werden als Kinderlose. Als eine der wichtigsten Maßnahmen in Anlehnung an den Wortlaut des Grundgesetzes fordern wir eine Ausweitung des Ehegattensplittings auf das Familiensplitting. Dies hätte zur Folge, dass die Summe der erzielten Einkünfte aller Familienmitglieder durch die Zahl der Familienmitglieder geteilt wird. Hierdurch werden Familien mit Kindern steuerlich entlastet. Angesichts der in Deutschland deutlich zu geringen Geburtenrate schaffen wir dadurch auch einen Anreiz für mehr Kinder.“ (S. 59)

„Kinder stehen sowohl für eine sich stetig ändernde Zukunft als auch für die Weitergabe der eigenen Kultur, der Traditionen und der Fähigkeiten ihres Volkes. Durch eine aktivierende Familienpolitik strebt die AfD eine Geburtensteigerung und damit die demografische Wende in Deutschland an, die nicht nur das individuelle Glück der Eltern, sondern auch unsere Kulturweitergabe sicherstellt und die Sozialsysteme stabilisiert.“  (S. 145)

„Pharmakologische und operative Eingriffe bei Minderjährigen zur Verzögerung der Geschlechtsentwicklung sowie zur Änderung des Geschlechts sind häufig fremdgesteuert und ideologisch begründet und können lebenslang psychische und physische Schäden bewirken. Deshalb werden wir Pubertätsblocker und nicht medizinisch indizierte Eingriffe zur Änderung des Geschlechts verbieten.“ (S. 30)

„Familien sind heute massiven Belastungen ausgesetzt. Durch Trans-Gender-Hype, Frühsexualisierung und ein als Kinderrechte-Aufklärung getarntes Ausspielen der Jugendlichen und Kinder gegen ihre Eltern wird der Zusammenhalt in den Familien gefährdet. Die Arbeit im Haushalt wird stark abgewertet und der Wert der Familien- und Erziehungsarbeit völlig unterschätzt. Mütter zählen in der „woken“ Gesellschaft nur, wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen und ihre Kinder möglichst schon im Babyalter in staatliche Ganztagsbetreuung geben.“ (S.145)

„Kinderrechte sollen nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden, da Kinder bereits Träger aller Grundrechte sind. Letztlich stellen „Kinderrechte“ auch Durchgriffsrechte des Staates gegen die Erziehungsrechte der Eltern dar. Genau davor soll das Grundgesetz jedoch schützen. Kinder sollen in der Schule zu Ehe, Partnerschaft und Familienzusammenhalt unterrichtet werden, um später stabile Familien gründen zu können.“ (S. 146)

„Aus Sicht der AfD sind die Regelungen der §218 ff StGB ausgewogen und bedürfen keiner Änderung, lediglich einer konsequenten Umsetzung. Insbesondere ist vor der Abtreibung eine rechtskonforme Beratung lt. §219 StGB erforderlich. (…) Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung ist in vielen Fällen zu einem formalen Verwaltungsakt verkümmert und befördert eine Bagatellisierung dieses schwerwiegenden Eingriffs. Sie muss stattdessen dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen.“ (S. 149)

„Bezahlte Leihmutterschaft ist eine Form von Kinderhandel. Dies lehnen wir ab.“ (S. 150)

„Es darf keine Indoktrination von Kindern und Jugendlichen durch Trans-Kult, Frühsexualisierung und Genderideologie geben. Jede staatliche Förderung dafür muss eingestellt werden. Die Behandlung hinsichtlich einer Geschlechtsumwandlung darf nur unter strenger ärztlicher Betreuung und erst ab Volljährigkeit stattfinden. Zuvor müssen psychologische Beratungsgespräche erfolgen. Die Verwendung von Pubertätsblockern zur Einleitung einer Geschlechtsumwandlung muss verboten werden. Die Benennung der Wirklichkeit darf nicht strafbewehrt sein. Jeder hat das Recht, sich auf wissenschaftliche Tatsachen zu berufen. Das Selbstbestimmungsgesetz, welches am 01. November 2024 das Transsexuellengesetz von 1980 abgelöst hat, ist vollumfänglich zurückzunehmen.“ (S. 151)

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